Gericht über Sicherungsverwahrung gegen Künstler
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Es passiert selten, dass ein Angeklagter und der Staatsanwalt einer Meinung sind. In einem nun zu Ende gehenden Prozess ist das der Fall. Das Gericht muss klären, ob der Mann gemeingefährlich ist und auch deutlich nach Ende seiner Haftzeit im Gefängnis bleiben sollte.
Stuttgart (dpa/lsw) - Mehr als 14 Jahre nach seiner Verurteilung wegen Totschlags an seiner Mutter und einer abgesessenen Haftstrafe muss ein Gericht entscheiden, ob ein Mann aus Mötzingen noch länger hinter Gittern bleiben muss. Er war schon 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden, im September 2020 ordnete ein Gericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen der Wiederholungsgefahr an. Der Bundesgerichtshof kassierte die Entscheidung aber wieder ein und wies den Fall an eine andere Kammer des Stuttgarter Landgerichts zurück. Am Mittwoch (11.30 Uhr) soll dort die 19. Schwurgerichtskammer ein Urteil sprechen.
Die Staatsanwaltschaft hat erneut auf nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert. In seinem letzten Wort hatte sogar der angeklagte Künstler aus dem Kreis Böblingen vor Gericht gesagt, er sehe in der Freiheit keine Chance für sich und stimme einer solchen Entscheidung zu. Aus Sicht seines Verteidigers liegen hingegen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht vor.
Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist im deutschen Recht hochumstritten. Sie wird erst angeordnet, wenn der Betroffene bereits verurteilt ist und in Haft sitzt und sie unterliegt strengen Voraussetzungen.