Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu Anschlag von Hanau ein
Süddeutsche Zeitung
Am 19. Februar 2020 starben in Hanau neun Menschen bei einem rassistischen Anschlag. Der Täter soll nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft keine Mitwisser gehabt haben.
Der Attentäter von Hanau hatte bei dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 mit neun Toten nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keine Mitwisser oder Gehilfen. Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren zu dem Anschlag sei eingestellt worden, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.
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