Generalbundesanwalt ermittelt gegen Rico Krieger
n-tv
Im Juli und August ereignet sich viel im Leben von Rico Krieger: Er wird in Belarus zum Tode verurteilt, wenig später begnadigt und im Zuge des großen Gefangenenaustauschs nach Deutschlang geschickt. Nun befasst sich die Bundesanwaltschaft mit der Frage, was Krieger eigentlich in Belarus machte.
Gegen den im Zuge des umfangreichen Gefangenenaustauschs aus belarussischer Haft freigekommenen Deutschen Rico Krieger ermittelt der Generalbundesanwalt. Eine Sprecherin der obersten deutschen Anklagebehörde in Karlsruhe bestätigte entsprechende Informationen der "Welt am Sonntag". Krieger war in der Ex-Sowjetrepublik unter anderem wegen Söldnertums, Terrorismus und der angeblichen Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag zu Tode verurteilt und später von Machthaber Alexander Lukaschenko begnadigt worden.
Wie die "Welt am Sonntag" erfuhr, ermittelt der Generalbundesanwalt gegen den 30-Jährigen. Der Vorwurf: das Herbeiführen einer Sprengstoff-Explosion, strafbar gemäß Paragraf 308 des Strafgesetzbuches. Schon wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass Deutsche derartige Taten im Ausland begangen haben könnten, ist die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe zuständig. Die Schwelle ist niedrig. Erhärten sich die Vorwürfe nicht, werden die Verfahren eingestellt.
Der Zeitung bestätigte Krieger, im Auftrag des ukrainischen Geheimdiensts SBU einen Rucksack in einem Wald in Belarus platziert zu haben. Er habe aber nicht gewusst, was darin sei und habe keine Explosion herbeigeführt. Er sei unschuldig. Laut dem Bericht war am Tag von Kriegers Freilassung die Wohnung seiner Lebensgefährtin durchsucht worden. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich nicht zu den Angaben.