
Gemeinsamer Kaufmännischer Direktor für beide Unikliniken
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Magdeburg (dpa/sa) - Angesichts von Defiziten in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe bekommt das Universitätsklinikum Magdeburg (UKM) einen neuen Kaufmännischen Leiter. Der Aufsichtsrat habe am Mittwoch entschieden, die Position bis auf weiteres mit Marco Bohn zu besetzen, der seit Oktober 2020 in gleicher Position am Universitätsklinikum Halle tätig ist, teilte das Wissenschaftsministerium in Magdeburg mit. "Die Lösung der strukturellen wie finanziellen Probleme des UKM ist eine Aufgabe der gesamten Hochschulmedizin in Sachsen-Anhalt."
Mit der bisherigen Kaufmännischen Direktorin Kerstin Stachel habe sich der Aufsichtsrat "im Einvernehmen darauf verständigt, künftig neue Wege zu gehen". Nötig seien neue Impulse und einen verlässliche Planung in der personellen Führung, hieß es.
Der aus Tangermünde stammende Klinikmanager Bohn habe in Berlin Betriebswirtschaftslehre studiert und unter anderem schon als Geschäftsführer der Sana-Kliniken Berlin-Brandenburg und als Leiter Finanzen, Planung und Controlling am Universitätsklinikum Leipzig gearbeitet.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.