"Gema-Pakt" soll Vereine ab Januar bei Musikkosten entlasten
n-tv
Bei öffentlicher Aufführung von Musik können Lizenzkosten fällig werden. Auch ehrenamtlich geführte Vereine sind davon betroffen. Wie will Hessen ihnen finanziell helfen?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Viele ehrenamtlich geführte Vereine in Hessen sollen zum 1. Januar 2025 bei ihren Veranstaltungen von Musiklizenz-Kosten entlastet werden. Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) erklärte mit Blick auf das EU-Recht zum vorgesehenen "Gema-Pakt": "Sofern es in der nun anstehenden europaweiten Bekanntmachung keine Einwendungen gibt, können wir den Vertrag im Dezember unterzeichnen." Sein Ministerium ergänzte: "Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028."
Wenn Vereine ihre ehrenamtlich organisierten Events musikalisch begleiten oder es bei öffentlichen Veranstaltungen Musikdarbietungen gibt, können Gema-Gebühren fällig werden. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt urheberrechtliche Interessen etwa von Künstlerinnen, Textern und Musikverlegern. In Hessen gibt es mehr als 50.000 Vereine, die meisten werden im Ehrenamt geführt.
Der "Gema-Pakt" richtet sich an Vereine mit Sitz in Hessen, die ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgen. Dabei sind laut Entbürokratisierungsministerium "vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 Quadratmetern, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird". Vereine können im Gema-Portal im Netz ihr Event anmelden. Erfüllen sie die Voraussetzungen des "Gema-Pakts", bekommen sie eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.