Geldstrafe nach tödlichem Güllefass-Unfall Bauernhof
n-tv
Bielefeld (dpa/lnw) - Nach einem tragischen Unfall mit einem getöteten Zwölfjährigen auf einem Erlebnis-Bauernhof hat das Amtsgericht Bielefeld einen Landarbeiter zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Gegen den Inhaber des Hofes wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 6500 Euro eingestellt, wie das Amtsgericht am Donnerstag mitteilte. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung.
Der heute 48 Jahre alte Arbeiter war laut Anklage mit einem Traktor mit einem sieben Tonnen schweren Güllefass-Anhänger über das Gelände gefahren. Aus letztlich ungeklärten Umständen war ein Zwölfjähriger gestolpert und unter ein Rad des Anhängers geraten. Er starb noch an der Unfallstelle.
Der Unfall hatte sich im Juli vergangenen Jahres um die Mittagszeit auf dem Hof ereignet. Laut Anklage waren zu der Zeit - in den NRW-Schulferien - etwa 100 Kinder auf dem Hofgelände unterwegs.
Der Traktorfahrer hätte bei so vielen Kindern auf dem Hof zu diesem Zeitpunkt niemals mit seinem Gespann über das Gelände fahren dürfen, sagte der Vorsitzende Richter Lars Herzog. Andererseits sei er sehr langsam mit nur sechs Stundenkilometern gefahren. Seine Sorgfaltspflichtverletzung liege "im unteren Bereich". Dem Hofinhaber sei ein "Organisationsverschulden" vorzuwerfen, unter anderem, weil er den Traktorfahrer nicht ausreichend über die Unfallgefahren aufgeklärt habe.