Geldstrafe: Flutung von Polizeiwache am Kölner Hauptbahnhof
n-tv
Köln (dpa/lnw) - Ein 34 Jahre alter Mann, der vor viereinhalb Jahren die Bundespolizeiwache im Kölner Hauptbahnhof überschwemmt hat, ist in einer Berufungsverhandlung vor dem Kölner Landgericht schuldig gesprochen worden. Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil vor dem Kölner Amtsgericht im Mai 2019 erkannte die Berufungskammer am Mittwoch jedoch keine vorsätzliche Sachbeschädigung. Bis heute ist die Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln in einem Container-Provisorium auf dem benachbarten Breslauer Platz untergebracht. Gegen das Urteil ist Revision beim Oberlandesgericht Köln zugelassen.
"Wir gehen davon aus, dass Sie weder wussten, was Sie anrichten können, als sie das Drahtkörbchen um den Sprinkler anfassten, noch dass Sie es wollten", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Neben der Verurteilung wegen Sachbeschädigung wurde der Deutsche auch wegen Missbrauchs von Notrufen schuldig gesprochen.
Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 25 Euro fest - also insgesamt 625 Euro. In erster Instanz war der Mann zu insgesamt 1250 Euro verurteilt worden.