
Geheime Rüstungsgeschäfte mit Russland? Rheinmetall äußert sich
Frankfurter Rundschau
Recherchen sollen neue Details über Geschäftsbeziehungen von Rheinmetall zu Russland offenlegen. Der Konzern bezieht gegenüber IPPEN.MEDIA Stellung.
Düsseldorf – Das Rüstungsunternehmen Rheinmetall kann bislang vom Ukraine-Krieg profitieren, steht aber wegen mutmaßlicher Geschäftsbeziehungen zu Russland in der Kritik. Seit der Krim-Annexion 2014 liefere das Unternehmen keine militärischen Produkte an Russland, heißt es offiziell, und nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 sei auch das zivile Geschäft eingestellt worden. Doch neue Dokumente sorgen für Zweifel an der Darstellung.
Recherchen von Business Insider zufolge hat Rheinmetall noch lange nach der Krim-Annexion geschäftliche Beziehungen zu Aviastok gepflegt. Das Unternehmen habe an den Beziehungen in einem Vertrag von 2018 festgehalten. Aviastok soll laut Business Insider ein russisches Tochterunternehmen von Rheinmetall sein.
In dem Vertrag heißt es, Aviastok dürfe Rheinmetall bis Dezember 2021 bei der Vermarktung und beim Verkauf von sogenannten Bodenstartgeräten repräsentieren. Rheinmetall stellt mit der MSU 200 eines der leistungsstärksten Bodenstartgeräte der Welt her. Dieses verkaufe der deutsche Konzern schon seit langer Zeit an die russische Firma Aviaistok, welche es unter dem Namen AIST-6 in Russland weiterverkauft, berichtet Business Insider.
Wie aus russischen Zolldaten hervorgehe, lieferte der Rüstungskonzern noch bis 2021 Bodenstartgeräte an Aviaistok, berichtet Business Insider. Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA heißt es von der Pressestelle: „Rheinmetall hat nach der Annexion der Krim keine Geschäfte mit russischen Rüstungsunternehmen getätigt.“ Im Frühjahr 2022 habe Rheinmetall die unternehmerische Entscheidung getroffen, jegliche Geschäfte mit Russland einzustellen. „Rheinmetall erzielt heute keine Umsätze mehr mit Russland“, heißt es.
Rheinmetall räumte allerdings ein: „Es gab lediglich noch vereinzelte Aktivitäten im zivilen Automotive-Bereich und bei Bodenstartgeräten (Air Start Units). Lieferungen erfolgten stets mit behördlicher Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.“