Geflügelhalter atmen auf: Ende der Pflicht zur Stallhaltung
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Montabaur (dpa/lrs) - Geflügelhalter im Westerwald können aufatmen. Statt nur fester Ställe soll auch wieder Freilandhaltung möglich sein. Der Westerwaldkreis hebt nach Auskunft seiner Verwaltung vom Donnerstag die wegen Geflügelpest verhängte Pflicht zur Aufstallung zum 1. Januar 2022 auf. Hintergrund sei eine neue Risikobewertung mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium und dem Landesuntersuchungsamt (LUA).
Für eine Entwarnung gebe es jedoch keinen Grund: "Nach wie vor werden Neuausbrüche bei Hausgeflügelbeständen und Wildvögeln in anderen Bundesländern gemeldet, weshalb auch weiterhin äußerte Vorsicht geboten ist."
Das LUA hatte bei 25 toten Wildvögeln aus dem Westerwaldkreis das H5N1-Virus nachgewiesen. Betroffen von der Geflügelpest waren Schwäne, Kanadagänse, Silberreiher und eine Stockente. Die Behörde drang daher darauf, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, um bei diesen Nutztieren Infektionen zu vermeiden.