GDL gewinnt vor Gericht: Streik geht weiter
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Der Streik der Lokführer kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Gegen den Beschluss kündigt der Konzern am Abend Berufung an. Die Verhandlung ist für den morgigen Freitag geplant.
Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden. Eine Gerichtssprecherin sagte zur Begründung, es könne im Eilverfahren nicht hinreichend festgestellt werden, dass unzulässige Streikziele verfolgt würden. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich. Dort wird dann am Freitag verhandelt. Die Bahn kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll am Dienstag enden.More Related News
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