GDL darf streiken - Gericht lehnt Eilantrag ab
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Ab Dienstagmorgen will die Lokführergewerkschaft GDL den Personenverkehr für 24 Stunden lahmlegen. Die Deutsche Bahn versucht den Streik mit einem Eilantrag zu verhindern. Doch der Konzern scheitert vor dem Frankfurter Arbeitsgericht.
Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen. Über diese soll am Dienstag verhandelt werden.
Die GDL begann mit ihrem Streik im Güterverkehr am Montag um 18.00 Uhr. Im Personenverkehr soll er am Dienstag um 2.00 Uhr losgehen. Erneut soll es dann für 24 Stunden zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr kommen.
Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt mit der Bahn. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.
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