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Gas-Hammer bei Notlage: Werden Singles frieren müssen?
RTL
Die Bundesnetzagentur prüft die Zuteilung von Gas nach einem möglichen Embargo wegen härterer Sanktionen gegen Russland.
Die Lage in Europa und der Welt ist ernst. Wegen Russlands Angriffskrieg in der Ukraine sprechen sich BürgerInnen in Deutschland und anderen Ländern für harte Sanktionen aus – immer mehr Stimmen fordern ein Gasembargo. Sollte der russische Gashahn tatsächlich abgedreht werden, könnte es hierzulande allerdings zu heftigen Notlagen kommen. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb, ob man die Lieferungen für Single-Haushalte beschränken könnte.
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"Falls weitere Gräueltaten wie in Butscha ans Licht kommen, wird es Debatten über weitere Sanktionspakete geben", erklärte Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, anlässlich der Leichenfunde in den Vororten Kiews, für die Putins Truppen verantwortlich gemacht werden. Vor allem beim Thema Gaslieferungen wolle man sich deshalb nicht länger von Russland abhängig machen. Es könnte also zu Versorgungsschwierigkeiten im ganzen Land kommen, die vor allem Singles treffen könnten. Denn: Sollte es eine Notlage geben, sei die unendliche Versorgung in großen Single-Wohnungen "auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen", so Müller. Alleinstehende (darunter auch Rentner, Kranke oder Arme) müssten dann mit Einschränkungen rechnen.
Um einer Notlage vorzubeugen, rief die Netzagentur BürgerInnen zum sparen auf: "Nicht nur die Unternehmen, auch die Bevölkerung betrachtet die jetzige Situation nicht mit der angemessenen Ernsthaftigkeit."
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Für Notlagen, wie der nach einem möglichen Gasembargo, gibt es übrigens hierzulande mehrstufige Notfallpläne. In diesem Fall würde die sogenannte Alarmstufe des deutschen Notfallplans Gas greifen, der eine Versorgungskrise regeln soll. Die Gas-Zuteilung würde dann bei den Behörden liegen, die den Verbrauch einschränken können. Die Bundesnetzagentur wäre dann für die Koordinierung zuständig. (cch)