
Fuchs in illegaler Falle schwer verletzt
n-tv
Frankenblick (dpa/th) - Ein Fuchs hat sich in der Nähe der Ortschaft Grümpen in Südthüringen in einer illegalen Tellerfalle schwer verletzt. Das Tier hatte die zugeschnappte Falle an seinem rechten Vorderlauf, wie die Polizei am Sonntag berichtete. Ein Spaziergänger sei durch das metallische Klirren der Falle auf den Fuchs aufmerksam geworden. Das verletzte Tier wurde vom Hund des Spaziergängers so verschreckt, dass es sich beim Versuch zu entkommen das gesamte rechte Bein abgerissen habe. Der Fuchs sei mit nur noch drei Beinen in ein Waldstück geflohen. Der zuständige Jagdpächter habe nach dem schwer verletzten Tier gesucht, es aber nicht gefunden.
Gegen den Fallensteller hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie Jagdwilderei eingeleitet. Die Polizei bittet um Hinweise möglicher Zeugen, weil es in der Region im Kreis Sonneberg immer wieder solcherart Tierquälerei gebe. Das Auslegen von Tellereisen sei in der EU seit 1995 verboten. Es stelle eine grausame Fangmethode dar, erklärte die Polizei.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.