"From the river to the sea" ist in Bayern wie das Hakenkreuz
n-tv
Der Satz "From the river to the sea ..." geht auf die Palästinensische Befreiungsorganisation PLO zurück. Er kann verschiedene politische Bedeutungen enthalten - darunter auch die Auslöschung Israels. In Bayern droht bei Verwendung künftig eine Freiheitsstrafe.
Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück.
In der Verbotsverfügung steht auf Seite drei am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: "Sowie die Parole 'Vom Fluss bis zum Meer' (auf Deutsch oder in anderer Sprache)". Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist.
Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern würden künftig auch beim isolierten Verwenden des Slogans - egal in welcher Sprache - Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einleiten, hieß es weiter. Konkret bedeute dies, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie für das Hakenkreuz oder Slogans der Nationalsozialisten. Laut Paragraf 86a im Strafgesetzbuch wird die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.