
Fritzl könnte bald Entlassung beantragen
n-tv
Josef Fritzl hält seine Tochter 24 Jahre im Keller gefangen und zeugt sieben Kinder mit ihr. Nun versucht er, in den Normalvollzug zu wechseln, wo er nächstes Jahr seine Entlassung beantragen könnte. In erster Instanz bekommt er Recht. Die Staatsanwaltschaft stoppt die Verlegung aber - vorerst.
Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden, zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA den Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein, die Sache wurde an das Oberlandesgericht Wien weiterverwiesen.
Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann. Für die Anordnung gelte eine zehnjährige Probezeit. Laut Gerichtssprecher Schuster beruht die Entscheidung auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingereicht worden sei.
Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen.
