Friseurbesuch endet in Uniklinik! Frau erlebt Horror-Tortur
RTL
Ihr letzter Friseurbesuch endet für Nathalie in einem echten Albtraum: Ihre Kopfhaut ist verätzt, sodass sie sogar ins Krankenhaus muss.
Dieses Phänomen kennt eigentlich jeder: Man kommt vom Friseurbesuch nach Hause und ist – anstatt voller Euphorie zu sein – total unglücklich. Zu viel abgeschnitten, Haare dunkler als gedacht, und anstatt natürliche Strähnchen zu haben, ähnelt man eher einem Streifenhörnchen. Dass man nach einem Friseurbesuch jedoch in der Uniklinik leidet, wie Nathalie es erleben musste, das ist dann doch eher selten.
Eigentlich sollte der Friseur Nathalie aus Hanau nur ein paar hellere Strähnchen verpassen. Das erste Ergebnis? Ernüchternd. Denn: "Im Endeffekt kam ich raus wie vorher, mit einem dunklen Ansatz und ganz grauen Haaren", erzählt sie RTL-Beauty-Experte Andreas Wendt. Die Mitarbeiter des Salons entscheiden sich für eine weitere Behandlung und nutzen eine aggressivere Methode. Nathalies Haare werden erneut blondiert – ganze zwei Stunden lang, bis sie dem Friseur mitteilt: "Ich habe Schmerzen!" Die Folge: Die Kopfhaut der Kinderpädagogin ist durch die ätzenden Chemikalien aufgeplatzt. Ihr Freund fährt mit ihr in die Uniklinik. Daraufhin erstattet sie Anzeige gegen den Friseur, beauftragt eine Anwältin und geht zu einem Gutachter.
Dann folgt der große Schock: Nathalies Friseur hat gar keine Ausbildung, geschweige denn einen Meister! Der Gutachter kommt zu dem Entschluss, dass bei der Behandlung gravierende fachliche Fehler gemacht wurden – die einem Friseurmeister so nicht passiert wären. Die Behandlung wurde unter Missachtung aller Regeln des Friseurhandwerks durchgeführt.
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Rund 1.600 Euro hat Nathalie nun für Gutachten, Medikamente und Pflegeprodukte ausgeben, die Versicherung des Salons will ihr 3.600 Euro zurück zahlen. Doch: Nathalies Anwältin, Gabriele Berg-Ritter, sieht den Betrag alleine fürs Schmerzensgeld bei etwa 6.000 Euro. Schließlich geht es im Fall der Kinderpädagogin nicht nur um eine schlechte Haarfarbe – sondern um körperliche Schäden.
RTL hat bei Gabriele Berg-Ritter, die als Fachanwältin für Strafrecht tätig ist, nachgefragt. Hat man beim Friseur nicht eine Art "Geld-zurück-Garantie"? "Man denkt ja oftmals, wenn etwas schief geht beim Friseur, bekomme ich mein Geld zurück. Nein! Der Friseur hat ein Nachbesserungsrecht." Heißt also: Man sollte noch einmal hingehen, um dem Friseur so die Chance zu geben, seinen Schaden wieder gut zu machen. Schwierig wird es natürlich, wenn man einen solchen Albtraum durchmacht wie Nathalie. Dass man sich nach einer solchen Aktion womöglich nicht nochmal zu demselben Friseur begibt, liegt auf der Hand. In solchen Fällen "fehlt einfach die Vertrauenssituation", erklärt die Anwältin.
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Aber was macht man denn nun, wenn man nach dem Friseurbesuch total unzufrieden ist? "Wenn man unzufrieden ist mit einer Behandlung, dann muss man reagieren, und da ist das A und O die Beweissicherung. Das ist das Allerwichtigste." Dazu zählen – so Berg-Ritter – Fotos machen, Zeugen zeigen, was geschehen ist, und eventuell sogar zu einem anderen Friseur gehen, um sich eine Art zweite Meinung einzuholen. Aber wichtig: Der solle sich das Ganze nur anschauen – nicht behandeln. Was ebenfalls hilft: Ein Sachverständigengutachten einholen - das sei jedem nur zu raten.