Frau getötet und in Müll geworfen: Urteil ist rechtskräftig
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Bundesgerichtshof hat im Fall einer getöteten Ehefrau, deren Leiche in den Müll geworfen war, das Urteil des Frankfurter Landgerichts bestätigt. Die Verurteilung des Ehemanns wegen Mordes zu lebenslanger Haft sei rechtskräftig, "der Senat hat das auf die ausgeführte Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen", teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit.
Das Landgericht war in seinem Urteil im April diesen Jahres von Mord aus Habgier ausgegangen. Die 43-jährige Frau aus Frankfurt wurde demnach im Oktober 2019 von ihrem Mann umgebracht, damit sich dieser in den Besitz der Eigentumswohnung habe bringen können. Nach der Ermordung hatte er die Leiche auf den Müll geworfen und seine Frau bei der Polizei als vermisst gemeldet. Ihre Knochenreste waren später in der Schlacke einer Mülldeponie gefunden worden.
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