Frühere Aussagen von KZ-Sekretärin sollen nicht zählen
n-tv
Hat sich eine Schreibkraft im KZ Stutthof durch ihre Arbeit der Beihilfe an tausendfachen Morden schuldig gemacht? Die Beweisführung ist 77 Jahre nach den Verbrechen schwierig. Frühere Zeugenaussagen der Angeklagten werden dem Landgericht Itzehoe dabei nichts nützen.
Itzehoe (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin wird das Landgericht Itzehoe deutet sich eine langwierige Beweisaufnahme an. Frühere Zeugenaussagen der Angeklagten wird die Strafkammer voraussichtlich nicht verwenden dürfen. Das Gericht hatte Verteidiger Wolf Molkentin gebeten, mit seiner 96 Jahre alten Mandantin zu klären, ob sie der Verwendung der Aussagen widerspreche. "Diesen Widerspruch erklären wir", sagte Molkentin am Dienstag.
Irmgard F. war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Die Anklage wirft ihr Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vor. Sie habe von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte der SS in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers gearbeitet.