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Früher in Rente gehen: Das muss beim vorzeitigen Ruhestand beachtet werden
Frankfurter Rundschau
Viele Menschen möchten nicht arbeiten, bis sie alt sind. Doch ein früher Abschluss des Berufslebens muss gut durchdacht sein, die Auswirkungen auf die Rente sind erheblich.
Frankfurt – Das Renteneintrittsalter steigt. Künftig müssen immer mehr Menschen arbeiten bis sie 67 Jahre alt sind. Expert:innen, die das Wirtschaftsministerium beraten, haben zuletzt eine Anhebung auf 68 Jahre angeregt. Und ginge es nach einigen Arbeitgebervertreter:innen müssten Arbeitnehmer:innen bald arbeiten bis sie 70 Jahre alt sind.
Aufhören mit 60, 50 oder gar 40 Jahren klingt da utopisch. Doch ein kleines Gedankenspiel sollte erlaubt sein. Das gilt es zu beachten. Es ist nur bedingt möglich, jederzeit in Rente zu gehen: Jedenfalls, wenn man auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist. Anspruch darauf haben Arbeitnehmer:innen maximal vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter. Für jemanden, der mit 67 Jahren erst regulär in Rente gehen kann – das gilt für alle Versicherten ab Jahrgang 1964 –, mit 60 Jahren aber schon mit dem Gedanken spielt, aufzuhören zu arbeiten, müsste demnach drei Jahre ohne Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse auskommen. Er oder sie gilt dann auch formal nicht als Rentner:in, sondern wird als arbeitslos eingestuft.
Wenn der- oder diejenige finanziell so gut gestellt ist, dass er oder sie nicht mehr darauf angewiesen ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und vom angesammelten Vermögen leben kann, spricht man vom „Privatier“. Eine dritte Variante: Es gibt mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung.