Fluglärmgegner wollen Airport-Betriebsgenehmigung ändern
n-tv
Die Zahl verspäteter Nachtflüge am Flughafen Hamburg nimmt stetig zu. Fluglärmgegner wollen dem nun über eine Änderung der Betriebsgenehmigung des Airports einen Riegel vorschieben.
Hamburg (dpa/lno) - Fluglärmgegner wollen am Airport Hamburg über eine Änderung der Betriebsgenehmigung für Ruhe sorgen. Es zeige sich immer deutlicher, dass die bestehenden Regelungen nicht geeignet seien, den Schutz der Nachtruhe sicherzustellen, sagte die vom Umweltverband BIG-Fluglärm Hamburg beauftragte Verwaltungsjuristin Franziska Heß. "Wir haben deshalb beantragt, die Betriebsgenehmigung des Flughafens so anzupassen, dass der Lärmschutz effektiv gewährleistet wird."
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gilt am Flughafen Hamburg seit mehr als 30 Jahren zwischen 23.00 und 6.00 Uhr eine Nachtflugbeschränkung. Allerdings dürfen verspätete Flugzeuge auch zwischen 23.00 und 24.00 Uhr starten und landen, wenn die Verspätung nachweislich unvermeidbar war. Passagierflüge nach 24.00 Uhr sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten erlaubt. Davon nicht betroffen sind medizinische Hilfsflüge, Notfälle und Flüge hoheitlicher Stellen wie der Polizei.
Für die Fluglärmgegner relevant ist vor allem die Stunde zwischen 23.00 und 24.00 Uhr, in der verspätete Flugbewegungen massiv zugenommen hätten. So entfielen den Angaben zufolge zwischen Januar und November mehr als 14 Prozent der nächtlichen Flugbewegungen auf Verspätungen nach 23.00 Uhr. Insgesamt seien dies fast 950 Flüge gewesen. Aus Sicht der Fluglärmgegner zeige dieser Höchstwert, dass die Ausnahme zunehmend zur Regel werde, da klare Definitionen fehlten und die Kontrolle unzureichend sei.