
Florian Illies kuratiert Schau zu Dresdner Romantiker Venus
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Der Journalist und Autor Florian Illies ist Kurator einer Ausstellung zum bisher kaum bekannten Dresdner Künstler Albert Venus (1842-1871). Auf ihn geht nach Angaben der Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) auch die Anregung zu der mit "Der letzte Romantiker" betitelten Schau (8. Oktober bis 22. Januar 2023) im Kupferstich-Kabinett zurück. Mit Venus komme die Dresdner Romantik "an ihr leuchtendes Ende", wird Illies darin zitiert. Bei Italienreisen 1866 und 1869 aufblitzende naturalistische und impressionistische Tonlagen machten ihn "zu einer hochinteressanten Künstlerfigur inmitten einer großen ästhetischen Zeitenwende".
Es ist den Angaben nach die erste Einzelausstellung zu dem mit nur 29 Jahren an Tuberkulose gestorbenen Landschaftsmaler, Zeichner und Radierer. Über 120 Werke geben Einblick ins kurze Schaffen des Künstlers. Venus galt als Lieblingsschüler des großen Romantikers Ludwig Richter (1803-1884), in dessen Schatten er bisher stand.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.