
Fleischwirtschaft zahlt Branchenmindestlohn
n-tv
Die Reglementierungen in der Fleischbranche gehen weiter. Arbeitgeber und Gewerkschaft verständigen sich auf eine Lohnuntergrenze. Nun soll die Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro für die rund 160.000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken geeinigt. Schrittweise soll der Mindestlohn dann über 11,00 Euro Anfang 2022 bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 angehoben werden, wie die Gewerkschaft NGG nach der Zustimmung der Arbeitgeber zu dem Modell mitteilte. Die NGG-Tarifkommission hatte dem Vorschlag bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang 2021 bei 9,50 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. "Diesen Tarifabschluss haben die Beschäftigten mit zahlreichen Streiks durchgesetzt. Vom neuen Branchenmindestlohn profitieren Zehntausende Menschen und bekommen spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob", sagte NGG-Vize Freddy Adjan. Nach dem Verbot der Werkverträge mit dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierten Arbeitsschutzkontrollgesetz sei der neue Branchenmindestlohn "ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche".More Related News

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