Flüchtlingsheimmord: Staatsanwalt fordert Lebenslang
n-tv
München (dpa/lby) - Im Prozess um die Tötung einer Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verletzungen, die der 29-Jährige der geflüchteten Ukrainerin zugefügt habe, zeigten eine direkte Tötungsabsicht und einen absoluten Vernichtungswillen, sagte der Staatsanwalt am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht München II. "Weil sie nicht dafür bereit war, seine sexuellen Wünsche zu befriedigen, hat er sie getötet."
Der Staatsanwalt wertete die Tat als Femizid. Das Frauenbild des Angeklagten zeige, dass er eine Geringschätzung für Frauen habe. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind.
Der Jordanier wird beschuldigt, die 21-jährige Ukrainerin im Oktober 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen mit einem Beil tödlich verletzt zu haben, nachdem sie seine sexuellen Avancen mehrfach zurückgewiesen hatte. Das Opfer starb nach mehreren Notoperationen Ende November im Krankenhaus.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe des Femizids, der niedrigen Beweggründe und der besonderen Schwere der Tat zurück. Von einer generellen Geringschätzung des Angeklagten gegenüber Frauen könne keine Rede sein. Ein Urteil soll im Laufe des Nachmittags fallen.