FKS blickt auf Mindestlohn in Sportstudios
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Bei Schwerpunktkontrollen in Fitness- und Sportstudios in Sachsen-Anhalt hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 215 Beschäftigte in 126 Objekten zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In elf Fällen seien weitergehende Prüfungen nötig zu Fragen der Höhe des Lohnes, sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und Sozialleistungen, wie das Hauptzollamt am Freitag in Magdeburg mitteilte. Die Kontrollen hatten am 21. Juni stattgefunden. Für die Arbeitnehmer habe am Tag der Prüfung der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro gegolten.
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