Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Mehr als 21.000 Verfahren
n-tv
Berlin/München (dpa/lby) - Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat vergangenes Jahr in Bayern mehr als 21.000 Verfahren eingeleitet. Bei 16.631 Fällen handelte es sich um strafrechtliche Ermittlungsverfahren, bei 4577 um Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie aus einer Antwort des Finanzministeriums an den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) hervorgeht. Damit liegt Bayern bundesweit auf dem zweiten Platz. Nur in Nordrhein-Westfalen wurden mit rund 36.000 mehr Verfahren eingeleitet.
Bei rund 477 Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bayern ging es um den Mindestlohn. Die Folge waren Strafen von mehr als 2,8 Millionen Euro. "Angesichts der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 sind effektive Kontrollen zu dessen Einhaltung unverzichtbar, wenn die Erhöhung bei den Beschäftigten ankommen soll", sagte Daldrup.
Mit 123 Fällen betraf mehr als jedes vierte Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Mindestlohn den Bau. Insgesamt liegt der Anteil der eingeleiteten Verfahren am Bau nur bei gut einem Neuntel. Die Gewerkschaft IG BAU kritisierte, "dass es viele Arbeitgeber mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen" und forderte, der Zoll solle mehr Präsenz zeigen. "Das Risiko für schwarze Schafe, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist noch immer zu gering." Insgesamt gab es den Angaben aus dem Finanzministerium zufolge in Bayern 7846 Arbeitgeberprüfungen, 2031 am Bau.
Die meisten eingeleiteten Verfahren aller bayerischen Hauptzollämter verzeichnete Schweinfurt mit mehr als 4100, die wenigsten Regensburg mit gut 2200. Bei der Zahl der Prüfungen lagen die beiden mit 1199 in Schweinfurt und 1124 in Regensburg dagegen nahe beisammen.