Finanzämter bei Online-Privatgeschäften bald besser im Bilde
n-tv
Rostock (dpa/mv) - Sehr aktive Privatverkäufer auf Online-Plattformen sollten nach Ansicht von Steuerberatern wegen eines neuen Gesetzes ihre Geschäfte genau erfassen. "In Zukunft wird es zu einer verbesserten Überprüfbarkeit der Plattform-Transaktionen durch die Finanzverwaltung kommen", teilte am Samstag der Steuerberaterverband MV mit.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten sei, verpflichte die Plattformen, bei mehr als 30 Verkäufen im Jahr oder einem Umsatz von mehr als 2000 Euro pro Jahr die Daten den Finanzämtern zu melden. Eine Meldung bedeute nicht automatisch, dass auch steuerpflichtige Umsätze vorlägen. Allerdings könne es zu häufigeren Nachfragen seitens der Ämter kommen. Private Verkäufer und Dienstleister sollten ihre Transaktionen daher genau erfassen und dokumentieren.
Das Gesetz trifft den Angaben zufolge auf Plattformen zu, die es Nutzern ermöglichen, über das Internet miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das umfasse Plattformen wie Ebay, Amazon, aber beispielsweise auch das Unterkünfte-Portal Airbnb.
Weiter hieß es, der Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliege keiner Besteuerung. Der Begriff sei aber nicht gesetzlich definiert. Darunter könnten etwa Möbel, Hausrat und Gebrauchtfahrzeuge fallen. Im Zweifel müsse der Einzelfall geprüft werden.