
Fian gewinnt gegen Staatsbank
Frankfurter Rundschau
Das Förderinstitut KFW ist im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes auskunftspflichtig - das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Die Menschenrechtsorganisation Fian hatte geklagt und Einsicht in Umwelt- und Sozialpläne eines Agrarunternehmens in Paraguay gefordert, an dem die KFW-Tochter DEG beteiligt ist.
Juristischer Etappensieg für die Menschenrechtsorganisation Fian in einem Verfahren gegen die Staatsbank KFW: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einer Auskunftsklage der NGO gegen das Förderinstitut stattgegeben. Die KFW muss nun erneut über den Antrag von Fian auf Einsicht in die Umwelt- und Sozialpläne des in Paraguay tätigen Agrarinvestors Payco entscheiden, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg“, kommentierte Fian-Geschäftsführer Philipp Mimkes, den Entscheid. „Payco ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit und Politik in naher Zukunft ein besseres Bild von diesem Investment machen.“
Ob es so weit kommen wird, bleibt abzuwarten. Eine Verpflichtung, die von Fian mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeforderten Unterlagen zugänglich zu machen, sprach das Gericht nämlich nicht aus. Es verfügte zunächst nur eine Neubescheidung des Antrags von Fian „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“.
Konkreter Gegenstand des Streits ist eine Beteiligung der DEG, einer 100-prozentigen KFW-Tochter, an Payco. Seit 2013 hält die DEG 15,8 Prozent an dem Agrarinvestor mit Sitz in Luxemburg. Das Unternehmen betreibt über seine Tochter Payco Paraguay industrielle Agrarwirtschaft und ist nach eigenen Aussagen mit 146 000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in dem südamerikanischen Staat.
Zu entscheiden war nun, ob die Staatsbank KFW unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Denn nur gegenüber Bundesbehörden und -organen begründet das IFG einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten.