
Feind hört mit: Drogenhändler stehen nach FBI-Trick in Frankfurt vor Gericht
Frankfurter Rundschau
Im Frankfurter Landgericht läuft ein Prozess wegen Drogenhandels gegen sieben Angeklagte, die dem FBI auf den Leim gingen.
Vor dem Landgericht müssen sich seit Freitag sieben Männer im Alter von 25 bis 43 Jahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels verantworten, die einem, selbst wenn die Anklage stimmen sollte, ganz schön leid tun können.
Laut Anklage nämlich betrieben die sieben einen florierenden Handel mit Hanf, den sie bundesweit auf Plantagen etwa in Essen und in Gelnhausen anbauten. Das Geschäft lief ganz gut, glaubt die Staatsanwaltschaft, allein im April 2021 soll die Bande rund 200 Kilo Gras für mehr als 170.000 Euro vertickt haben. Und weil gerade in diesem Business Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, nutzte die Bande zur Geschäftskommunikation Kryptohandys. Bei Kryptohandys handelt es sich um vermeintlich abhörsichere Mobiltelefone, sie richten sich also an eine sehr vorsichtige oder aber sehr kriminelle Klientel.
Wegen letzterer interessiert sich auch die Polizei sehr für Kryptohandys. 2020 etwa knackte Europol das Verschlüsselungssystem EncroChat und nahm 1800 zumeist schwerstkriminelle Nutzer hopps. Die hier angeklagten sieben hingegen hatten sich für die App Anom entschieden. Doch die war gar keine richtige Verschlüsselungs-App, sondern ein sogenannter Honeypot des FBI und der australischen Bundespolizei, eigens zu dem Zweck entwickelt, Kriminelle zu leimen.Mit Erfolg: Die „Operation Trojan Shield“ führte im Juni 2021 zu über 800 Festnahmen und der Durchsuchung von über 700 Gebäuden in 16 Ländern. Beschlagnahmt wurden unter anderem acht Tonnen Kokain, 22 Tonnen Gras, zwei Tonnen Amphetamine, sechs Tonnen synthetische Grundstoffe, 250 Schusswaffen, 55 Luxusautos und mehr als 48 Millionen Dollar Bar- und Kryptogeld. Auch die sieben Angeklagten gehören zu den Leidtragenden.
Ihre Verteidiger sind der Ansicht, dass das ganz schön gemein war vom FBI und zudem jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn spreche. Die US-Behörde habe nämlich kein Recht gehabt zu lauschen, aber erst recht keins, ihre Mandanten dann auch noch bei den deutschen Behörden zu verpetzen. Und so stand der erste Verhandlungstag ganz im Zeichen von Anträgen, die von ehrlicher Entrüstung getragen waren. Der Tenor: So einen Prozess dürfe es gar nicht geben, das sei geradezu kriminell.
Die 17. Große Strafkammer hat aber noch jede Menge Zeit und Muße, sich mit diesen Einwänden zu beschäftigen. Für den Prozess, der wegen der Masse der Beteiligten in einem der großen Säle des Landgerichts geführt wird, sind etliche Verhandlungstage bis Ende März angesetzt. (Stefan Behr)