
FDP: Alle Verkehrsmittel bei 9-Euro-Ticket miteinbeziehen
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Die FDP-Fraktion im Schweriner Landtag fordert, das angekündigte 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr auf alle Verkehrsmittel auszudehnen. "Vor allem müssen auch Fähren, Wasserfahrzeuge und Kleinbahnen einbezogen werden oder auch innovative Mobilitätsangebote. Ansonsten verpufft der Ansatz, die Mobilität aufgrund der Preisspirale für alle Menschen zu stützen", so der Fraktionsvorsitzende René Domke. Es dürfen nicht nur Menschen in Metropolen mit gut ausgebautem Nahverkehrsnetz profitieren.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hagen Reinhold sieht zudem Chancen für die Landesregierung, um ihre Förderpolitik nachzujustieren: "Wir können jetzt erstmals mit belastbaren Zahlen bewerten, ob bei günstigeren Fahrpreisen mehr Menschen auf den ÖPNV umsteigen." Auch die Landesregierung müsse im Ergebnis entsprechend handeln.
Im zugehörigen Gesetzentwurf auf Bundesebene wird hierzu eine Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel um insgesamt 3,7 Milliarden Euro vorgeschlagen. 2,5 Milliarden Euro sind hierbei explizit für das 9-Euro-Ticket gedacht, das von Juni an drei Monate lang den Nahverkehr in ganz Deutschland billiger machen soll.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.