Fall Högel: OLG bestätigt Einschränkung gegen Vorgesetzte
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Oldenburg (dpa/lni) - Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat eine Vorentscheidung des Landgerichtes bestätigt, die Anklage gegen ehemalige Vorgesetzte und Kollegen des verurteilten Patientenmörders Niels Högel einzuschränken und nur teilweise zuzulassen. In dem anstehenden Verfahren gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg werden nun zwar drei Todesfälle aus Oldenburg berücksichtigt, nicht aber wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern gefordert auch 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst. (Az.: 1 Ws 190/21)
Der 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilte Högel hatte seine Opfer zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Seine Verbrechen beging er zunächst am Klinikum Oldenburg. 2002 wechselte er mit einem Arbeitszeugnis ans Klinikum Delmenhorst, wo er weiter mordete. Die Staatsanwaltschaft wirft den beschuldigten Klinikmitarbeitern in Oldenburg Totschlag durch Unterlassen vor und bezog die Morde in Delmenhorst mit ein. Das lehnte das Landgericht ab, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte, die nun vom OLG abgewiesen wurde. Eine Strafbarkeit der Klinikmitarbeiter für die Fälle in Delmenhorst komme nicht in Betracht, so das OLG. Zwar hätten die Betroffenen in Oldenburg es versäumt, Verdachtsmomente gegen Högel in das Arbeitszeugnis mit aufzunehmen. Ein Unterlassen sei aber nur dann strafbar, wenn es aktivem Tun gleichzustellen sei.Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.