
Fahrer mit Hänger zu schnell: Gespann verunglückt
n-tv
Altentreptow (dpa/mv) - Die Aussicht auf frische Kartoffeln hat einem Autofahrer an der Mecklenburgischen Seenplatte einen größeren Unfallschaden und polizeiliche Ermittlungen eingebracht. Der 65-jährige Mann kam am Dienstag zwischen Pripsleben und Altentreptow mit seinem mit Pflanzkartoffeln beladenen Autoanhänger ins Schleudern, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch sagte.
Der Hänger samt der großen Menge an Knollen schaukelte das ganze Gespann auf, riss ab und schleuderte auf der Landesstraße 202 gegen ein nachfolgendes Auto. Der 65-jährige Fahrer des Gespanns zog sich eine Kopfwunde zu und wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Sein Auto und der Anhänger waren nicht mehr fahrtüchtig. Beide Fahrzeuge musste abgeschleppt werden. Die Fahrerin des anderen Autos blieb unverletzt.
Der Sachschaden wurde auf eine fünfstellige Summe geschätzt. Die Kartoffeln wurden dabei auf der gesamten Fahrbahn und auf den Nebenananlagen verschüttet. Ob sie noch geborgen wurden, sei unklar.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.