Fünf Monate Haft wegen Klimaaktion: Aktivisten verurteilt
n-tv
Man kann es konsequent nennen, oder frech: Anfang März wurden Aktivisten der Letzten Generation vom Amtsgericht wegen einer Straßenblockade verurteilt, nur Stunden später setzten sie sich wieder auf die Fahrbahn. Eine Richterin in Heilbronn hat dafür nun harte Strafen verhängt.
Heilbronn (dpa/lsw) - Weil sie nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, müssen drei Aktivisten der Letzten Generation nun für mehrere Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt wurde. Ein weiterer Angeklagter wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und eine Frau Anfang März aus Protest die Bundesstraße 27 in Heilbronn blockiert haben. Drei der vier Angeklagten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur wenige Stunden nach dem Urteil saßen sie dann direkt wieder auf der Straße. Nach Aussagen von Polizeibeamten versuchten zwei der Angeklagten zudem, sich am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden mit den Händen aneinander. Mit der Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. "Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben." Die Angeklagten seien "völlig unbelehrbar".
Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. "Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen", sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. "Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt", sagte sie in Richtung der Angeklagten.