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Extremistische Soldaten sollen schneller ausgesiebt werden
n-tv
Es wird in Zukunft kein gerichtliches Disziplinarverfahren benötigt, um Soldaten und Soldatinnen mit extremistischer Gesinnung aus der Truppe zu entfernen. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor. Ein Berufsstand ist bei Volksverhetzung sogar ganz vom Tisch.
Extremistinnen und Extremisten bei der Bundeswehr sollen künftig schneller entlassen werden können. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Geplant ist ein neuer spezifischer Entlassungstatbestand, der an das Bundesverfassungsschutzgesetz anknüpft. Demnach sollen Soldatinnen und Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, "unabhängig von ihrem Status durch Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden können". Die Entlassung erfolge durch die Behörde selbst, "nicht nach langwierigen Gerichtsverfahren".
"Das heißt, eine Entlassung kann künftig zügig umgesetzt werden", erklärte das Bundesverteidigungsministerium. Der Rechtsschutz bleibe gewährleistet, da eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung möglich sei.
Bundesminister Boris Pistorius betonte: "Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das ist wesentliche Voraussetzung für ihr Dienstverhältnis zum Staat." Er fügte hinzu: "Gleichwohl sind wir wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können." Eine Entlassung erkannter Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr werde künftig "ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein".