
Explosion in Wohnhaus - Leichnam entdeckt
n-tv
In einem Wohnhaus in Unterfranken brennt es, Trümmer fliegen durch die Luft. Nach ersten Untersuchungen steht fest: In dem Gebäude gab es eine Explosion.
Zeil am Main (dpa/lby) - In einem Wohnhaus in Zeil am Main (Landkreis Haßberge) hat es eine Explosion gegeben. Wodurch diese ausgelöst wurde, steht nach Polizeiangaben bisher nicht fest. Im Obergeschoss des Anwesens seien Gasflaschen gefunden worden. Zudem fanden Rettungskräfte dort eine Leiche - ob es der bisher vermisste Bewohner ist, soll nun eine Obduktion am Donnerstag klären. Der Körper sei stark verbrannt.
Brandfahnder sind derzeit am Unglücksort und versuchen herauszufinden, wie es zu der Explosion kommen konnte und ob sie absichtlich oder versehentlich ausgelöst wurde.
Andere Bewohner des Hauses hatten es am Dienstagnachmittag selbstständig und unverletzt verlassen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte schlugen hohe Flammen aus dem Dachstuhl, die auf das gesamte Obergeschoss übergegriffen hatten. Ob es zuerst brannte und dadurch zur Explosion kam oder umgekehrt, müssen die Ermittlungen zeigen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.