
Explosion in Wohnhaus in Plau: Umstände immer noch unklar
n-tv
Plau am See (dpa/mv) - Nach der Explosion in einem Einfamilienhaus am Plauer See und der Entdeckung einer Leiche dort sind die Umstände des Unglücks weiter unklar. Einsatzkräfte seien noch immer vor Ort, um Glutnester zu löschen, sagte eine Sprecherin der Polizei am Freitagmorgen. Erst danach könne ein Brandgutachter mit seiner Arbeit beginnen. Bei dem Haus bestehe teilweise Einsturzgefahr.
Ersten Schätzungen zufolge entstand bei dem Feuer, das am Donnerstag nach der Verpuffung im Plauer Ortsteil Quetzin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ausgebrochen war, ein Sachschaden von rund 400.000 Euro.
Nach Angaben der Polizeisprecherin konnte der Tote bislang nicht abschließend identifiziert werden. Nach ersten Ermittlungen am Donnerstag hieß es, es handele sich vermutlich um den Eigentümer des Hauses, da von der Familie sonst niemand im Gebäude gewesen sei.
Wie die Feuerwehr später mitteilte, erlitt zudem ein 76-jähriger Nachbar, der Hilfe leisten wollte, eine Rauchgasvergiftung. Bei der Brandbekämpfung waren zwischenzeitlich knapp 40 Feuerwehrleute im Einsatz. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.