
Experten sehen Lücken bei Beratung von Sexarbeiterinnen
n-tv
Seit mehreren Jahren gibt es eine gesetzliche Grundlage für mehr Schutz für Prostituierte. Können Behörden die Beratungspflicht angesichts von sprachlichen Hürden eigentlich umsetzen?
Magdeburg/Halle/Salzwedel (dpa/sa) - Sexarbeiterinnen müssen sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz bei den Behörden anmelden und auch beraten werden, um legal arbeiten zu können – im Rahmen der Beratungspflicht durch die Behörden gibt es aus Expertensicht erhebliche Löcher. Verschiedene Ordnungsämter hätten für Dolmetscherdienste keine Mittel zur Verfügung, sagte die Leiterin der AWO-Beratungsstelle Magdalena, Yvonne Joachim, nach einem Dialogforum zu Lebenswelt und Perspektiven in der Sexarbeit. "Wir sehen das kritisch." Schließlich gehe es bei den Beratungsgesprächen auch um den Aspekt der freiwilligen Ausübung der Prostitution und die Überprüfung der Arbeitsbedingungen, es werde auf Unterstützungsangebote hingewiesen.
Die Frauen könnten auch Freundinnen oder Kolleginnen zu den Gesprächen mitbringen, sagte Joachim. Es müsse aber sichergestellt sein, dass diese im Sinne der Sexarbeiterinnen handelten. Vielfach handelt es sich bei Sexarbeiterinnen um nicht deutsche Frauen. Die Leiterin der Beratungsstelle Magdalena betonte den Schutzaspekt der gesetzlichen Regelungen.
Eine stichprobenartige Nachfrage in Kommunen zeigte ein unterschiedliches Bild: Im Altmarkkreis Salzwedel etwa führte das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit 2023 18 Beratungen durch, in diesem Jahr bisher 23, wovon 96 Prozent nicht deutsche Menschen waren. "Wenn Sprachbarrieren vorhanden sind, erfolgt die Beratung mittels Telefon-Dolmetscher", hieß es aus Salzwedel weiter.