Experten fordern mehr Rechte für Opfer von NS-Raub
n-tv
Die NS-Raubgut-Kommission beklagt zu hohe Hürden für die Rückgabe der Kulturgüter. Sie fordert daher mehr Rechte für die Nachfahren der Opfer. So soll etwa das Verfahren erleichtert werden und die Stellung der Kommission gestärkt werden.
Mit einem Restitutionsgesetz sollen Nachfahren von NS-Opfern aus Sicht der Raubgut-Kommission mehr Rechte und Möglichkeiten für Rückgaben bekommen. Auch 20 Jahre nach Gründung der Kommission gibt es gerade mal 23 Beschlüsse zum Umgang mit Fällen von Nazi-Raubgut. "Die geringe Anzahl von Empfehlungen der Kommission beruht auf der entsprechenden geringen Anzahl von Anrufungen", hieß es in einer Mitteilung. Zur Begründung wurde auf die aktuelle Rechtslage verwiesen. "Denn bis heute können die Opfer und deren Nachfahren nur dann vor die Kommission ziehen, wenn die Kulturgut wahrenden Einrichtungen einer Anrufung der Kommission zustimmen."
Demgegenüber stehe eine hohe Anzahl von bis heute nicht restituierter NS-Raubkunst. "Alleine die sogenannte Lost-Art-Datenbank, in der internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht werden, verzeichnet rund 40.000 Such- und weitere 35.000 Fundeinträge entzogener Kulturgüter", so die Kommission. Die in den Anfangsjahren nach ihrem ersten Vorsitzenden, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, benannte Kommission berät in besonders komplexen Raubkunstfällen. Sie wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen zwischen den Beteiligten über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.
Die aktuellen Bedingungen nennt die Kommission unbefriedigend. "Auch im In- und Ausland reißt die Kritik nicht ab, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend in der Lage und auch nicht wirklich Willens ist, das NS-Unrecht im Hinblick auf die Kulturgüter angemessen und umfassend wiedergutzumachen." Für eine Reform schlägt die Kommission vor, dass Nachfahren der NS-Opfer Möglichkeiten bekommen, einseitig ein Verfahren vor der Kommission in Gang zu setzen. Zudem soll die Stellung der Kommission gestärkt werden, um nicht nur Empfehlungen aussprechen zu können. Über ein Restitutionsgesetz soll geregelt werden, dass auch private Einrichtungen oder Privatpersonen, die über NS-Raubkunst verfügen, in ein Restitutionsverfahren einbezogen werden können.