
Ex-Soldaten stehen unter Terrorverdacht
n-tv
Zwei ehemalige Soldaten der Bundeswehr stehen im Verdacht, eine paramilitärische Kampfgruppe aufbauen zu wollen. Die Truppe ist für einen Einsatz im Jemenkrieg gedacht, von dem versprechen sich die Männer vor allem eines: viel Geld. Nun schreitet die Bundesanwaltschaft ein.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts festnehmen lassen, dass sie eine terroristische Vereinigung gründen wollten. Die beiden Männer hätten seit Jahresbeginn geplant, eine 100 bis 150 Mann starke Söldnertruppe unter ihrem Kommando zu bilden, teilte die Behörde mit. Mit dieser Gruppe hätten sie dann in den Bürgerkrieg im Jemen eingreifen wollen.
"Primäre Triebfeder zu diesem Vorhaben war bei den beiden Beschuldigten die Aussicht auf einen angestrebten monatlichen Söldnerlohn von rund 40.000 Euro für jedes Mitglied der Einheit", hieß es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Die Männer hofften demnach darauf, dass "Dritte, vorzugsweise Saudi-Arabien", für die Finanzierung sorgen würden. Einer von ihnen habe "hartnäckig" versucht, mit der saudi-arabischen Regierung Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.