
Ex-NPD-Politiker muss Millionen zahlen
n-tv
Im August 2015 zünden der Rechtsextremist Maik Schneider und zwei Mittäter eine Halle an, die als Unterkunft für Flüchtlinge vorgesehen war. Zu einer langen Haftstrafe ist der ehemalige NPD-Mann bereits verurteilt. Dazu kommt jetzt eine immense Schadensersatzzahlung.
Fast sechs Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat das Potsdamer Landgericht den früheren NPD-Politiker Maik Schneider und zwei Mittäter zu einer Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro verurteilt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. In dem Zivilprozess hatte die Ostdeutsche Kommunalversicherung die Kosten für den Wiederaufbau der Halle eingefordert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die drei Männer in Strafprozessen für schuldig befunden worden waren, die Halle bedingt vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. Da das Gebäude später neu errichtet wurde, stehe der Versicherung für die dafür aufgebrachten Kosten Schadenersatz zu.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

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