
Ex-Frau tot: Verteidiger fordert Freispruch
n-tv
Eine Frau stirbt nach 54 Messerstichen. Die Staatsanwaltschaft sieht im Ex-Mann den Täter. Die Verteidigung hat nun vor dem Landgericht Kiel einen Freispruch beantragt.
Kiel (dpa/lno) - Die Verteidigung hat im Kieler Prozess um den gewaltsamen Tod einer 42-Jährigen einen Freispruch für den angeklagten Ex-Mann gefordert. Das Urteil will die Kammer am 18. Januar verkünden, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag sagte. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags zu 13 Jahren gefordert.
Der 60-Jährige steht seit September wegen des gewaltsamen Todes seiner Ex-Frau vor Gericht. Tatmotiv ist laut Anklage, dass sich die Frau nach deutschem Recht scheiden ließ, was der Angeklagte nicht akzeptiert haben soll. Laut Anklage soll er die Mutter zweier gemeinsamer Kinder mit 54 Messerstichen am 1. Februar 2023 getötet haben - nach einem gemeinsamen Besuch einer Schule im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Die Leiche der 42-Jährigen wurde erst zehn Tage später von Spaziergängern gefunden. Der Angeklagte soll sie nach dem Mord im Wassergraben eines Feldweges bei Klein Bennebek (Kreis Schleswig-Flensburg) abgelegt haben. Sie wurde als vermisst gemeldet und von der Polizei gesucht, nachdem sie ihre Kinder zwar zur Schule gebracht hatte, aber danach nicht mehr nach Hause kam.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.