Ex-Chef der Sparda-Bank mit Revision zum Teil erfolgreich
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Er wurde wegen Untreue zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem sollte er Geld zurückzahlen. Gegen Teile des Urteils zog der ehemalige Bankmanager vor den Bundesgerichtshof.
Karlsruhe/Münster (dpa/lnw) - Im Fall des in Münster verurteilten ehemaligen Bankchefs Enrico Kahl muss das Landgericht in einem Punkt neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12. März 2024 der Revision auf ein Urteil vom 28. Oktober 2022 stattgegeben, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Der frühere Manager und Chef der Sparda-Bank mit Sitz in Münster war wegen Untreue in 141 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht das Ableisten von 300 Sozialstunden und das Einziehen von knapp 200.000 Euro als Wertersatz an.
Gegen die Geldzahlung legte Kahl Revision ein. Zu Recht, wie der BGH jetzt mitteilte. Eine andere Kammer des Landgerichts muss diese Frage neu verhandeln. Die Richter in Karlsruhe sehen bei der Bewertung dieses Punktes Rechtsfehler. Dabei geht es um die Frage, welche Rolle die Zahlung einer Managerhaftpflichtversicherung spielt.
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