Ex-Awo-Manager plant Klage vor höchstem Gericht
n-tv
Schwerin/Waren (dpa/mv) - Der wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Müritz, Peter Olijnyk, geht weiter juristisch gegen das Urteil vor. Wie sein Anwalt Dieter Johannes Schadewald am Freitag sagte, "werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft". So wurde schon beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Anhörungsrüge eingereicht. Sollte diese abgelehnt werden, bereite man eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. So solle festgestellt werden, dass das Gehalt des Ex-Awo-Managers für ein Unternehmen mit 650 Beschäftigten "durchaus angemessen war".
Olijnyk war im Juni 2021 vom Landgericht Schwerin wegen schwerer Untreue zu drei Jahren Haft und der Rückzahlung von 350 000 Euro verurteilt worden. Die Richter hatten festgestellt, dass sich der 72-Jährige mit Hilfe seines Kreisvorsitzenden und am Vorstand vorbei 2005 und 2012 unangemessen hohe Gehälter genehmigt hatte. Der Schaden für den Kreisverband wurde mit rund eine Million Euro angegeben. Dagegen hatte die Verteidigung Revision eingelegt.
Mit der Anhörungsbeschwerde werde gerügt, das der BGH die Revision ohne mündliche Verhandlung als "unbegründet" verworfen hat. Das war am Donnerstag bekannt geworden. Die Ablehnung solcher Rüge ist Rechtsexperten zufolge Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht. Mit der Revisions-Ablehnung war die Haftstrafe für den Ex-Manager rechtskräftig geworden, wie ein Sprecher des Landgerichtes sagte. Damit könne die Staatsanwaltschaft ihn zum Haftantritt vorladen.
Die geplanten juristischen Schritte von Anwalt Schadewald hätten keine aufschiebende Wirkung. Der Vorfall war 2016 bekannt geworden und hatte für einen Landtagsuntersuchungsausschuss in Schwerin und Schlagzeilen über Mecklenburg-Vorpommern hinaus gesorgt.