
Europaparlament verklagt EU-Kommission
n-tv
Das Europaparlament zerrt die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Die Kommission habe eine Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet und gehe nicht konsequent gegen das Mitgliedsland Polen vor.
Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat. Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin mit. Konkret wirft das Parlament der Behörde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft zu haben, um Polen zur Änderung seiner umstrittenen Justizreform zu zwingen.
Das Vorgehen ist fast einmalig: Bislang hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt. Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handele und das umsetze, was Kommissionschefin von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. "Den Worten müssen Taten folgen."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.