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EuGH weist Klagen Polens und Ungarns ab
DW
Mit der Entscheidung der Richter am Europäischen Gerichtshof ist der Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Der erlaubt im letzten Schritt, EU-Mittel zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht.
Jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt: Der Mechanismus zur Ahndung von Verstößen gegen den Rechtsstaat verstößt nicht gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklärt und damit einen entsprechenden Einspruch der EU-Staaten Polen und Ungarn zurückgewiesen. Demnach kann die EU-Kommission Finanzmittel aus dem EU-Haushalt einbehalten, wenn Verstöße gegen demokratische Rechte und Freiheiten vorliegen. Ungarn und Polen liegen seit langem mit der EU-Kommission überkreuz wegen des Umgangs der Regierungen mit der Justiz, aber auch mit den Medien und den Wissenschaften. Mit dieser Klarstellung dürften gegen die beiden genannten Staaten schon bald entsprechende Verfahren eingeleitet werden.
Konkret ging es in dem EuGH-Verfahren um die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit", die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern droht. Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH.
Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Zugleich betonte die EU-Kommission immer wieder, dass die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall verloren gehen werde.
Das Europaparlament macht hingegen seit langem Druck und hat die EU-Kommission wegen ihrer Zögerlichkeit sogar vor dem EuGH verklagt - das Verfahren läuft jedoch noch.
Polen und Ungarn haben empört auf die Abweisung ihrer Klagen reagiert. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stelle einen "Angriff auf unsere Souveränität" dar, erklärte der polnische Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. "Polen muss seine Demokratie gegen die Erpressung verteidigen, die darauf abzielt, uns unser Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen."