EuGH stärkt Plattform-Betreiber
ZDF
Können Internetplattformen für illegale Inhalte auf ihren Seiten zur Rechenschaft gezogen werden? Nein, sagt der EuGH. Sie müssen aber reagieren.
Youtube und andere Internetplattformen haften nicht automatisch für dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie vom Rechteinhaber darauf hingewiesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wenn ein Betreiber weiß, dass auf seiner Plattform häufig geschützte Werke verbreitet werden, muss er zudem technische Vorkehrungen dagegen treffen. Ob danach die bisherigen Maßnahmen ausreichen, müssen nun die deutschen Gerichte prüfen. (AZ: C 682/18 und C 683/18) Kläger im ersten Fall ist der deutsche Musikproduzent Frank Peterson. Nach seinem Vorbringen hat er Rechte an Werken und Konzerten der britischen Sopranistin Sarah Brightman. Er verlangt Schadenersatz von Youtube, weil dort private Konzertmitschnitte und Musik aus dem Album "A Winter Symphony" abrufbar waren.More Related News