EuGH löst Fußball-Beben aus: Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht
n-tv
Dieses Urteil löst ein Beben im Weltfußball aus: Das höchste europäische Gericht entscheidet, dass einige Transfervorschriften des Weltverbands FIFA gegen "Unionsrecht verstoßen". Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben. Ein Ex-Profi hatte geklagt.
Im Streit um Transferregeln der FIFA für Fußballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. Der Verband war um eine Stellungnahme angefragt.
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften.
Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er rügte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.