EuGH: Grünes Licht für Rechtsstaatsregelung
ZDF
Der EuGH hat Klagen von Ungarn und Polen abgewiesen. Damit kann die EU gegen Anti-Rechtsstaats-Vergehen vorgehen. Bis das Ganze greift, dauert's.
Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen. (Az. C-156/21 und C-157/21)
Konkret ging es in dem Verfahren um die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit", die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern droht.
Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hatte, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.
Experte Mayer zu Polen und der Rechtsstaatlichkeit:
Zugleich betonte die EU-Kommission immer wieder, dass die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall verloren gehen werde. Das Europaparlament macht hingegen seit langem Druck und hat die EU-Kommission wegen ihrer Zögerlichkeit sogar vor dem EuGH verklagt - das Verfahren läuft jedoch noch.
Erhalten nun Polen, Ungarn und womöglich auch noch andere Länder also bald weniger Geld aus dem EU-Haushalt? Beide Staaten bekommen jährlich Milliarden aus dem Gemeinschaftsbudget. Die Regierungen nutzen das Geld auch, um sich die Gunst ihrer Wählerinnen und Wähler zu sichern. Zugleich werfen Kritiker ihnen vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.
Ganz so schnell dürfte es mit Mittelkürzungen allerdings nicht gehen, obwohl der EuGH mit seinem Beschluss grünes Licht gegeben hat. Zunächst einmal steht dem ein formelles Argument entgegen: Die EU-Kommission will unter Berücksichtigung des Urteils noch die Leitlinien zur Anwendung des Verfahrens fertigstellen.