EuGH: Gefahren für Flüchtlinge genauer prüfen
ZDF
Europäischer Gerichtshof: Behörden müssen die Gefahren für Flüchtlinge im Herkunftsland genauer prüfen.
Deutschland darf Gefahren für Leib und Leben von Flüchtlingen in deren Heimatländern bei der Gewährung von Schutz nicht ausblenden. Es verstoße gegen EU-Recht, wenn die Anerkennung des sogenannten subsidiären Schutzes allein auf einer festgelegten Mindestzahl ziviler Opfer im Herkunftsland fußt, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Erforderlich sei vielmehr eine Gesamtwürdigung des Gewaltniveaus m Herkunftsland und nicht allein die Zahl der zivilen Opfer. (AZ: C-901/19) Konkret ging es in dem Fall um zwei Afghanen aus der Provinz Nangarhar, die in Deutschland subsidiären Schutz beantragt hatten. Zwar herrscht dort ein bewaffneter Konflikt, doch galt die Region bislang nach deutscher Rechtsprechung nicht als gefährlich genug für die Gewährung des Schutzes. Denn dafür musste das Tötungs- und Verletzungsrisiko quantitativ ermittelt werden - also das Verhältnis der Opferzahlen zur Gesamtbevölkerung. Wurde dabei eine Mindestschwelle nicht erreicht, musste das Risiko nicht weiter ermittelt werden, wenn der Antragsteller nicht spezifisch betroffen war, und der Antrag wurde abgelehnt.More Related News