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EuGH: Fingerabdrücke im Perso sind zulässig
n-tv
Fingerabdrücke im Personalausweis sind Pflicht. Mit dieser Regelung setzt Deutschland eine EU-Verordnung um. Einem Deutschen passt das nicht, er zieht vor Gericht. Nun erklärt der Europäische Gerichtshof die Norm für zulässig - vor allem aus Gründen der Strafverfolgung.
Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten vereinbar. Zwar schränke sie die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das sei aber dadurch gerechtfertigt, dass Fälschungen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden sollten und EU-Länder gegenseitig die Dokumente überprüfen könnten.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den EuGH befragt, weil es über den Fall eines Deutschen entscheiden muss, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben will. Seit August 2021 ist das aber in Deutschland Pflicht. Fingerabdrücke werden im Chip von Ausweisen gespeichert. Deutschland setzte damit wie andere EU-Mitgliedstaaten eine europäische Verordnung um.
Der EuGH erklärte nun, dass die Regelung sowohl einen Beitrag zum Schutz des Privatlebens als auch zum Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus leisten könne. Außerdem erleichtere sie EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Reisen und Umziehen innerhalb der Europäischen Union. Ein Porträtfoto allein wäre dem Urteil zufolge ein weniger wirksames Mittel der Identifizierung, denn Gesichter veränderten sich durch das Altern, Krankheiten oder Operationen.
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