EuGH betont Vorrang von EU-Recht bei nationalen Urteilen zu Korruption
DW
Nationale Gerichte müssen Entscheidungen eines Verfassungsgerichts, die gegen EU-Recht verstoßen, nicht beachten. Das entschied der Europäische Gerichtshof in mehreren Rechtssachen in Rumänien.
Im Fall mehrerer rumänischer Rechtsstreitigkeiten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschlossen, dass die Rechtsprechung eines Verfassungsgerichtshofs in einem EU-Mitgliedslands nicht angewandt werden könne, wenn die systemische Gefahr bestehe, dass Korruption oder Betrug zum Nachteil der EU ungestraft bleibe. Wenn nationale Gerichte solche Entscheide eines Verfassungsgerichtshofs ignorieren, dürfen sie demnach auch nicht diziplinarrechtlich belangt werden. Zwei rumänische Gerichte hatten den Gerichtshof in Luxemburg um Auslegung des EU-Rechts gebeten.
Die beiden Gerichte müssen in verschiedenen Korruptionsprozessen entscheiden. Der oberste Kassations- und Gerichtshof in Rumänien verurteilte mehrere prominente Angeklagte, woraufhin der Verfassungsgerichtshof die Urteile wieder kassierte.
In dem Fall vor dem obersten Kassationsgericht beschlossen die Luxemburger Richter, dass die nationalen Vorschriften und die nationale Rechtspraxis in diesem Bereich nicht dazu führen dürften, dass sich die Dauer der Ermittlungen bei Korruptionsdelikten verlängert oder in irgendeiner anderen Weise die Bekämpfung der Korruption geschwächt werde. "Zudem könnte eine erneute Prüfung der betreffenden Fälle in Anbetracht der nationalen Verjährungsvorschriften zur Verjährung der Straftaten führen und eine wirksame und abschreckende Sanktionierung von Personen verhindern, die die höchsten Ämter des rumänischen Staates bekleiden und wegen der Begehung schwerer Betrugs- und/oder Korruptionstaten in Ausübung ihres Amtes verurteilt wurden." Dadurch - so der EU-Gerichtshof - würde "die Gefahr der Straflosigkeit für diese Gruppe von Personen systemisch werden und das Ziel der Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene in Frage stellen".
Zudem entschied der rumänische Verfassungsgerichtshof, dass unter Beteiligung des Nachrichtendienstes erhobene Beweise nicht verwendet werden dürfen - was wiederum Einfluss auf einen Prozess am Landgericht Bihor hat. Das Landgericht und der oberste Gerichtshof zogen darum vor den EuGH.
Der EuGH hatte Rumänien bereits im Mai ermahnt, Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung nicht zu untergraben. Bei den jüngsten Justizreformen könne zumindest der Eindruck entstehen, dass sie zu politischem Druck auf die rumänischen Richter führten.